Für alle statt für wenige!

Ausführungen zu Fragen Stadtrat SEF II

Von Jonas Zürcher, 16. März 2018

1. Generelle Rückmeldung zum Bericht, Würdigung

Der Bericht ist umfassend – der Originalbericht an einigen Stellen sogar etwas zu umfassend. Überflüge wären nicht nötig gewesen. Nicht erwähnt sind allerdings die Möglichkeiten, die durch eine Entlastung / Umfahrung entstehen, und ohne die eine wirkliche Diskussion eigentlich nicht möglich ist.

Soziologische Auswirkungen müssen noch beurteilt werden!

Verstetigung des Verkehrsflusses und dadurch Aufwertung des LV (Punkt 8.1.3) wird in den gleichen Perimetern (Rathausplatz / Promenade / Vorstadt) gemessen, wie die Entlastung der Innenstadt. Das ist komisch, da um diese Orte der Langsamverkehr eher einen Bogen macht (ausser Rathausplatz mangels Alternativen). Das wird auch mit einer SEF2-Variante so sein, da 2/3 des MIV ja weiterhin an diesen Orten durchfliessen.

Als Schlusssatz im Bericht steht, dass die Entlastung Süd-West gesucht werden muss – dies aber obwohl oben im Fazit der Verkehrsanalyse (Seite 16) Süd-Nord und Süd-Ost mehr Beziehungen bestehen.

Mut im Bericht fehlt – man hatte den Mut, eine teure Version drinzulassen aber nicht den Mut, «um die Ecke» zu denken. Somit fehlen technisch machbare Varianten für eine Stadtentlastung mittels alternativen Technischen Möglichkeiten wie z.B.: autonome Kleinbusse, Strassentram, Autofreie Siedlungen, Road Pricing, Mobilitätskonzepte, etc. etc. Und ebenfalls die Auswirkungen einer Variante «0»

Politische Diskussion soll aufgrund von sieben Technischen Um- oder Unterfahrungsmöglichkeiten geführt werden, wenn noch nicht einmal die Grundsatzdiskussion geführt wurde, bzw. mögliche Alternativen (Variante 0, oben erwähnte Möglichkeiten) mit ins Feld geführt werden.

 

2. Rückmeldung zu den einzelnen Linienführungsvarianten

Oberirdische Varianten sind ein absolutes Tabu. Dadurch würde Frauenfeld zerschnitten, und wir hätten eine massive Zunahme von Durchgangsverkehr auf jetzigen Quartierstrassen.

Der Ausgang beim Schulhaus (Variante 23) ist ebenfalls inakzeptabel. Somit sind noch die Varianten 13 (F21 – wurde bereits abgelehnt), 18 (Technisch komplex, und Sperrung der Innenstadt) und 20 übrig. Unserer Meinung nach kommt hier auch noch die Richtplanvariante hinzu, da beides miteinander sowieso unwahrscheinlich ist. Für uns sind somit Variante 20 und die Richtplanvariante wahrscheinlich die einzigen mit möglichen Erfolgschancen. Die Innerstädtische Variante punktet damit, dass mehr QZ-Verkehr darüber abgewickelt werden kann. Die Grosse Umfahrung würde nur den Regionalen Durchgangsverkehr umleiten. Hätte aber vermutlich auch Chancen bei den angrenzenden Quartieren, und könnte so ev. Einen Teil des QZ-Verkehrs aufnehmen. Bei Variante 20 (und 18) ist die Linienführung über den Marktplatz neu zu konzipieren. Wenn wir den Marktplatz zerschneiden verlieren wir zu viel.

 

3. Rückmeldung zum Verhältnis Kosten/Nutzen

Der Nutzen ist bei allen Varianten eigentlich nur für den Durchgangsverkehr da. Die Einwohner – bzw. «Besucher der Stadt» – bleiben auf dem bestehenden Strassennetz. Somit ist der Nutzen für die hohen Kosten eigentlich nicht gegeben, da Frauenfeld nur begrenzt profitiert. Mindestens 2/3 des Verkehrs bleiben auf dem bestehenden Strassennetz. Jede Entlastung bedeutet irgendwo anders eine Belastung! Ausserdem kommt auf eine Entlastete Strasse Mehrverkehr zu, da diese dann ja wieder besser zu befahren ist. Da helfen auch Flankierende Massnahmen nicht viel.

Die Sozialen Kosten sind bei den oberirdischen Varianten sowie bei Variante 23 zu hoch, als dass wir sie akzeptieren könnten.

 

4. Aussage, welche Kriterien für Sie am wichtigsten sind

Da sich aus den erwähnten Punkten nur noch wenige Möglichkeiten für eine mögliche Variante ergeben, sind für uns einerseits flankierenden Massnahmen und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität wichtig.

Eine Gesamtplanung in allen Bereichen ist unerlässlich. Sprich Variantenweiterzug mit Offenlegung von Soziologischen Auswirkungen, welche Flankierende Massnahmen verknüpft werden sollen und bei welchen Kriterien das Geschäft (inkl. Richtplanvariante) weitergezogen oder gestoppt wird.

Ebenso darf sich keine sich Belastung anderer Stadtprojekte ergeben. Sprich das Budget allgemein Badi, Stadthalle und alle weiteren Projekte dürfen nicht tangiert werden, egal wie eine allfällige Abstimmung ausfällt.